Beschreibung
Die Stadt Langenfeld Rhld. veräußert im Regelfall keine Grundstücke zur privaten Nutzung bzw. für die Errichtung von privatem Wohneigentum. Auf Ausnahmen von dieser Regel wird auf der Homepage der Stadt Langenfeld und in den einschlägigen Internetportalen, ggf. auch durch Pressebekanntmachungen hingewiesen. Gewerbe - und Industrieflächen finden Sie auf der Homepage der Stadt Langenfeld unter " www.in-zukunft-langenfeld.de". |
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Im Zusammenhang mit Grundstücksverträgen fallen grundsätzlich folgende Kosten und Gebühren an:
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Zuständiges Amt: | |||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||
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